
Die Entfremdungs-Lüge - Wie rechte Netzwerke das Familienrecht unterwandern
Feature - Dlf/SWR 2025
Immer öfter verlieren Mütter das Sorgerecht für ihre Kinder- selbst wenn der Vater gewalttätig ist. Der Vorwurf der „Entfremdung“ – das sogenannte „Parental-Alienation-Syndrom“ (PAS) ist zu einem schlagkräftigen Instrument an Familiengerichten geworden.
Dabei ist das angebliche Syndrom unwissenschaftlich und frauenfeindlich. Einige Länder haben es als Argument in Sorgerechtsverfahren bereits verboten. In anderen europäischen Ländern ist es dagegen auf dem Vormarsch. Auch in Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 auf diesen Missstand hingewiesen und auch der Europarat ermahnt Deutschland für viele familiengerichtliche Verfahren, in denen mit PAS argumentiert wird. Denn der Vorwurf der angeblichen „Entfremdung“ des Kindes durch die Mutter gegenüber dem Vater führt regelmäßig zu einer Täter-Opfer-Umkehr.
In kafkaesken Verfahren wird Frauen ohne wissenschaftliche Grundlage eine psychische Störung attestiert und das Sorgerecht eingeschränkt oder entzogen. Wenn sie den Kontakt zum Kind nicht verlieren wollen, werden sie zum Umgang mit dem gewalttätigen Ex-Partner genötigt.
Doch was steckt hinter PAS? Wer hat ein Interesse daran, Frauen an Täter zu binden und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern? Nach einem Männerkongress in Deutschland beschließen 2012 führende Akteure der Väterrechtler- und der Gutachterszene eine Fortbildungsoffensive.*
In den Folgejahren treten Akteure massiv durch radikale Lobbyarbeit in Deutschland und auch international auf. Ihre Einflüsse reichen in Jugendämter, Richterakademien und in die Gutachterszene. Und nicht nur in Deutschland ist PAS erfolgreich.
Recherchen in mehreren europäischen Ländern zeigen, wie sich radikale Väterrechtler mit rechtsnationalen Gruppierungen vernetzen. In vielen Gerichtssälen spielen sich identische Szenen ab, die verdeutlichen, dass der antidemokratische Rechtsruck auch in der Familienpolitik angekommen ist.
*Hinweis der Redaktion: Wir haben hier einen unrichtigen Sachverhalt korrigiert. Ursprünglich hieß der Satz: „Auf einem Männerkongress in Deutschland beschließen 2012 führende Akteure vom Väteraufbruch und der Gutachterszene eine Fortbildungsoffensive im Sinne der Männer.“
Hierzu stellt der Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. fest:
„Wir waren am Männerkongress in Düsseldorf im September 2012 nicht beteiligt. Ein solcher Beschluss ist uns nicht bekannt und wird durch uns auch nicht getragen.“
Autor*innen: Stephanie Schmidt und Heiko Rahms
Mit Lisa Bihl, Jochen Langner, Andreas Laurenz Maier, Janina Sachau, Annika Schilling und den Autor*innen
Regie: Eva Solloch
Technische Realisation: Christoph Rieseberg, Wolfgang Rixius und Oliver Dannert
Redaktion: Wolfgang Schiller
53 Minuten